Welche Tankanlagen müssen geprüft werden:
- unterirdische Anlagen
und Anlagenteile, z.B. unterirdische Tanks und Rohrleitungen
- oberirdische Anlagen
(beispielsweise in Kellerräumen aufgestellte Tanks sind oberirdische
Anlagen) mit mehr als 10.000 Liter Inhalt und in Wasserschutzgebieten
mit mehr als 1.000 Liter Inhalt
Wann muss eine Tankanlage geprüft werden:
- Vor Erstinbetriebnahme
- Bei einer
wesentlichen Änderung am Tank
- Vor
Wiederinbetriebnahme nach einer länger als 1 Jahr dauernden Stilllegung
- Regelmäßig spätestens
alle 5 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre)
Welcher Stelle ist der Prüfbericht vorzulegen?
Der
Betreiber eines prüfpflichtigen Behälters, hat die Prüfung selbst zu
veranlassen und dafür Sorge zu tragen, dass eine Ausfertigung des Prüfberichtes
unaufgefordert dem zuständigen Landratsamt zugesandt wird.
Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?
Laut
Verordnung handelt ordnungswidrig, wer Anlagen vorsätzlich oder fahrlässig oder
nicht fristgerecht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen
lässt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß Artikel 95, Absatz 2, Nr.1 Bay.Wg.
in Verbindung mit § 28, Nr. 7 VAwS kann mit einer Geldbuße bis zu
einhunderttausend Deutsche Mark (ca. fünfzigtausend Euro) belegt werden.
Hinweis:
Wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, geht unter Umständen
der Versicherungsschutz verloren.
In hochwassergefährdeten
Gebieten bestehen besondere Regelungen
www.hochwassertank.info
Wir
organisieren für Sie die Prüfung durch den Sachverständigen, so dass Sie sich
um nichts mehr kümmern müssen !
