Als man den ersten Erdtank ca. 1940 im bayerischen Raum installiert
hat, sind diese einwandig ausgeliefert und eingegraben worden. Jahre
später, sind gesetzliche Bestimmungen erlassen worden, so das Tanks
doppelwandig sein müssen. Nun war der Aufwand zu
groß, sämtliche einwandigen Tanks wieder auszugraben und durch
doppelwandige zu ersetzen. Man hat die Kunststoffinnenhülle erfunden.
Und diese wurde für den Einsatz von Heizöltanks zugelassen und
nachträglich in den Tank installiert.
Die Kunststoffinennhülle basiert auf dem Prinzip der Vakuumtechnik. In
den Tank werden Styroporplatten oder Flies verlegt, die als
Zwischenlage dienen und einen Testraum bilden. Darauf wird die
Kunststoffinnenhülle gelegt, ausgebreitet und mittels Gebläse oder
Saugaggregat an den Tank gedrückt, bzw. angesaugt. Am Schluß wird die
Hülle mit einem Spannring am Einstiegsdom befestigt und abgedichtet.
Es wird ein Leckanzeiger mit Vakuumpumpe installiert, das das Vakuum
aufrecht erhält. Dieses kommuniziert mit der Kunststoffinnenhülle
mittels PVC-Schläuchen. Falls nun das Vakuum abfällt, gleicht der
Leckanzeiger dieses bis zu einem bestimmten Wert aus. Wird der
Grenzwert überschritten, gibt der Leckanzeiger einen optischen und
akustischen Alarm. Dann ist Handlungsbedarf, da ein Defekt am System
vorliegt.
Leckanzeiger unterliegen der Überwachungspflicht und müssen einmal
jährlich durch einen Fachkundigen geprüft und dokumentiert werden.
Falls man selbst nicht fachkundig ist, bieten wir Ihnen einen
Wartungsvertrag an.
Kunststoffinnenhüllen werden nicht nur in einwandige Erdtanks
installiert. Der modernere doppelwandige Tank (mit Leckflüssigkeit)
kann auch zum defekt führen, so das eine Kunststoffinnenhülle
nachgerüstet wird. Ebenso können sämtliche kellergeschweißten Tanks mit
einer Hülle versehen werden.
Seit dem Jahr 2002 gab es eine gesetzliche Veränderung, so das
doppelwandige Erdtanks mit Leckflüssigkeit nicht mehr eingebaut
werden dürfen. Die Leckflüssigkeit zählte früher zur
Wassergefährdungsklasse 0 (WGK 0 = nicht Wassergefährdend). Seit 2002
ist die WGK 0 gestrichen worden. Sämtliche Flüssigkeiten die der WGK
0 entsprachen, sind zur WGK 1 (Wassergefährdend) gestuft worden. Jetzt
werden doppelwandige Tanks nicht mehr mit Leckflüssigkeit geliefert, sondern vakuumbasierend.
Selbst hier besteht später die
Möglichkeit bei einem Defekt, eine Kunststoffinnenhülle nachzurüsten.