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Kunststoffinnenhülle E-Mail
Tankanlagen müssen doppelwandig sein, um eine mögliche Leckage zu verhindern.

Als man den ersten Erdtank ca. 1940 im bayerischen Raum installiert hat, sind diese einwandig ausgeliefert und eingegraben worden. Jahre später, sind gesetzliche Bestimmungen erlassen worden, so das Tanks doppelwandig sein müssen. Nun war der Aufwand zu groß, sämtliche einwandigen Tanks wieder auszugraben und durch doppelwandige zu ersetzen. Man hat die Kunststoffinnenhülle erfunden. Und diese wurde für den Einsatz von Heizöltanks zugelassen und nachträglich in den Tank installiert.

Die Kunststoffinennhülle basiert auf dem Prinzip der Vakuumtechnik. In den Tank werden Styroporplatten oder Flies verlegt, die als Zwischenlage dienen und einen Testraum bilden. Darauf wird die Kunststoffinnenhülle gelegt, ausgebreitet und mittels Gebläse oder Saugaggregat an den Tank gedrückt, bzw. angesaugt. Am Schluß wird die Hülle mit einem Spannring am Einstiegsdom befestigt und abgedichtet.

Es wird ein Leckanzeiger mit Vakuumpumpe installiert, das das Vakuum aufrecht erhält. Dieses kommuniziert mit der Kunststoffinnenhülle mittels PVC-Schläuchen. Falls nun das Vakuum abfällt, gleicht der Leckanzeiger dieses bis zu einem bestimmten Wert aus. Wird der Grenzwert überschritten, gibt der Leckanzeiger einen optischen und akustischen Alarm. Dann ist Handlungsbedarf, da ein Defekt am System vorliegt.

Leckanzeiger unterliegen der Überwachungspflicht und müssen einmal jährlich durch einen Fachkundigen geprüft und dokumentiert werden. Falls man selbst nicht fachkundig ist, bieten wir Ihnen einen Wartungsvertrag an.

Kunststoffinnenhüllen werden nicht nur in einwandige Erdtanks installiert. Der modernere doppelwandige Tank (mit Leckflüssigkeit) kann auch zum defekt führen, so das eine Kunststoffinnenhülle nachgerüstet wird. Ebenso können sämtliche kellergeschweißten Tanks mit einer Hülle versehen werden.

Seit dem Jahr 2002 gab es eine gesetzliche Veränderung, so das doppelwandige Erdtanks mit Leckflüssigkeit nicht mehr eingebaut werden dürfen. Die Leckflüssigkeit zählte früher zur Wassergefährdungsklasse 0 (WGK 0 = nicht Wassergefährdend). Seit 2002 ist die WGK 0 gestrichen worden. Sämtliche Flüssigkeiten die der WGK 0 entsprachen, sind zur WGK 1 (Wassergefährdend) gestuft worden. Jetzt werden doppelwandige Tanks nicht mehr mit Leckflüssigkeit geliefert, sondern vakuumbasierend.
Selbst hier besteht später die Möglichkeit bei einem Defekt, eine Kunststoffinnenhülle nachzurüsten.



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